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Politische Forderungen der Berliner Tauschringe
(für den Bundeskongress "Anders arbeiten oder gar nicht - Politische und rechtliche Rahmenbedingungen des Dritten Sektors" vom 23.4 - 25.4.99 an der Humboldt-Universität zu Berlin (Veranstalter: Netzwerk Selbsthilfe e.V., Initiative Anders Arbeiten, Contraste - Monatszeitung für Selbstorganisation, RefRat Humboldt-Universität Berlin)

Tauschringe ausbauen!
Ausbau und Förderung von Tauschringen stärkt die lokale Ökonomie und den sozialen Zusammenhalt

Primäre Ziele der Tauschringe sind die Stärkung und der Erhalt lokaler Strukturen im sozialen und gesellschaftlichen Bereich und im Bereich der lokalen Ökonomie. Tauschringe leisten einen wichtigen Beitrag für notwendige Umorientierungen. In Bereichen der Nachbarschaftshilfe, der sozialen und ökonomischen Selbsthilfe, der Gemeinwesensentwicklung und des nachhaltigen Wirtschaftens sind Tauschringe Modellprojekte für den anstehenden Reformbedarf in der Gesamtgesellschaft.

Besonders das neue Verhältnis von Arbeit und Leben, wie es in den Tauschringen gelebt wird, kann in Zeiten steigender Erwerbsarbeitslosigkeit als vielversprechende Zukunftsstrategie gelten. Denn unabhängig von den bestehenden Kriterien des Arbeitsmarktes können hier eigene Fähigkeiten entdeckt und für sich und andere nutzbar gemacht werden. Kopf und Handarbeit, sogenannte Frauen und Männerarbeit, angeblich weniger qualifizierte Arbeit und höher qualifizierte Arbeit werden neu eingeordnet. Die übliche Existenzsicherung durch Erwerbseinkommen wird in den Tauschringen ergänzt um eine Existenzsicherung, die sich auf soziale Beziehungen, Vertrauen und Solidarität gründet. Zwischen Erwerbsarbeit auf der einen und rein ehrenamtlicher, unentgeltlicher Arbeit auf der anderen Seite prägen so die Tauschringe ein eigenes, wegweisendes Verhältnis von Arbeit und Leben.

Forderungen:

  • Tauschringe müssen als gemeinnützige Initiativen ohne gewerbliche Interessen, die Arbeit in den Tauschringen als freiwilliges Bürgerengagement anerkannt werden.
  • Als Form bürgerschaftlichen Engagements müssen Tauschringe staatliche (kommunale) Förderung erfahren. Zur Unterstützung unserer Arbeit fordern wir die Bereitstellung von Räumen und eine Anschubfinanzierung neu entstehender Tauschringprojekte. Auch für die laufende Organisationsarbeit (Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederbetreuung, ...) und für die überregionale Vernetzung der Tauschringe untereinander benötigen wir staatliche (kommunale) Unterstützung. Über die materielle Förderung hinaus wünschen wir uns auch eine ideelle Unterstützung durch die Kommunen (Sozialämter und Bürgerbüros könnten sich etwa an der Werbung für die Tauschringe beteiligen).
  • Die Verfügbarkeitsregelung nach SGB III darf auf freiwillige, unentgeltliche Arbeit nicht angewandt werden. Diese Regelung wird derzeit von der Bundesanstalt für Arbeit so interpretiert, daß z. B. jemand, der mehr als 15 Stunden wöchentlich ehrenamtliche Arbeit leistet, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder hilfe hat. Das Gesetz sollte um eine Durchführungsverordnung ergänzt werden, die klarstellt, daß Tätigkeiten in gemeinwohlorientierten, Non-Profit-Initiativen von dieser Regelung ausgenommen sind.

 

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